1. Es werden nur Kinder im Alter von 1-15 Jahren betreut, die zumindest deutsch- oder englischsprachig sind. Der Kunde und/oder die Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder bleiben als Aufsichtspersonen verantwortlich. Auf bestehende Krankheiten, Ansteckungsgefahren, Allergien oder sonstige besondere Risiken bezüglich teilnehmender Kinder hat der Kunde bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Party schriftlich hinzuweisen. Auch besondere Verhaltensweisen, Ängste oder zu vermeidende Themen sollen dabei benannt werden, damit Rücksichtnahme unsererseits möglich ist. Der Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen wird von uns bestimmt, sofern sie nicht in unseren Leistungsbeschreibungen detailliert definiert sind.
2. Der/die Animateur/e übernehmen nicht die elterliche Aufsichtspflicht, werden aber darauf hinwirken, Streitigkeiten, Unfälle oder Beschädigungen zu vermeiden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die betreuten Kinder den Anweisungen der Animateure Folge leisten, die zu ihrer Sicherheit und zur Schadensvermeidung notwendig sind. Die Erziehungsberechtigten sind nicht von der Beaufsichtigung der Kinder ausgeschlossen. Bei Sachschäden wird die Haftung auf € 500,00 je Veranstaltung begrenzt. Wir haften nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns verursachten Schäden; im Übrigen ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen; dies gilt auch für unsere Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
3. Der Kunde hat innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Vertrags 100% des Gesamtrechnungsbetrags auf das unten angegebene Konto zu zahlen.
4. Sollte sich der Kunde nicht an die vertraglich vereinbarte Anzahl der Kinder halten, entstehen 25,00€ Mehrkosten für jedes weitere anwesende Kind, die der Kunde am selben Tag zuzahlen hat.
5.Bipo Kinder- und Partyanimation sind darauf angewiesen, langfristige Terminsplanungen vorzunehmen. Kurzfristige Ausfälle oder Änderungen können wegen des Planungsvorlaufs auf allen Seiten in der Regel nicht kompensiert werden. Bereits bei einer mündlichen Bestätigung des Angebotes, ist der Termin verbindlich gebucht. Bei einer Absage bis zu 21 Tage vor dem gebuchten Termin, entstehen dem Kunden Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von 10% der Gesamtsumme. Bei einer Absage bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Termin, entstehen dem Kunden Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von 20% der Gesamtsumme. Bei einer Absage bis zu 7 Tage vor dem gebuchten Termin, entstehen dem Kunden Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von 50% der Gesamtsumme. Bei einer Absage innerhalb von weniger als 7 Tagen vor dem gebuchten Termin entstehen dem Kunden Bearbeitungs- und Ausfallkosten in Höhe von 80% der Gesamtsumme. Den Parteien bleibt jeweils vorbehalten, einen abweichenden Schaden nachzuweisen.
6. Für den Fall, dass die gebuchte Leistung aufgrund von Umständen, die wir zu vertreten haben, unsererseits nicht erfolgen kann, erhält der Kunde 100% des gezahlten Gesamtbetrags rückerstattet; weitergehende Ansprüche – beispielsweise auf Schadensersatz - sind ausgeschlossen.
7. Bei einer Buchung an Wochenendtagen (freitags, samstags oder sonntags) wird eine Wochenendpauschale von 30,00 € extra berechnet. Bei einer Buchung an gesetzlichen Feiertagen (z.B. Ostermontag, 1. Weihnachtsfeiertag usw.) wird eine Pauschale von 60,00 € extra berechnet.
8.Requisiten sind und bleiben unser Eigentum, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Sollten unsere gestellten Requisiten (z.B. Kostüme, Accessoires, Musikanlage usw.) beschädigt werden, stellen wir dem Kunden diese in Rechnung. Dieser Betrag wird von der Kaution in Höhe von 100,00 € (die der Kunde bei uns per Überweisung vorab leistet) abgezogen. Sollte der Betrag der beschädigten Requisiten den Betrag von 100,00 € überschreiten, erhält der Kunde eine verbindliche Nachrechnung, die innerhalb von 7 Tage beglichen werden muss. Wenn wir im Auftrag des Kunden besondere Requisiten beschaffen oder besondere Räumlichkeiten anmieten, steht die Leistungserbringung insoweit unter dem Vorbehalt der Lieferung bzw. Bereitstellung an uns. Die von uns gestellten Requisiten (z.B. Kostüme, Accessoires, Musikanlage usw.) werden nach Partyende wieder mitgenommen. Abfall aus von uns gelieferten Requisiten, Verpflegungen etc. werden von uns auch wieder entsorgt, eine Reinigung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Möbel etc. findet nur bei gesonderter Beauftragung zu den dabei vereinbarten Kosten statt.
9. Dem Kunden entstehen Anfahrtskosten, sofern der Standort der zur durchführenden Party weiter als 2,5 km von unseren Bürostandort entfernt ist. Diese sind Abhängig von der Entfernung und werden für den Hin- und Rückweg einmalig berechnet.
10. Dem Kunden entstehen Mahngebühren in Höhe von 5€ pro Mahnung bei nicht geleisteter Zahlung. Ist der Kunde nicht zahlungswillig, entstehen ihm zusätzliche Anwaltskosten.
11.Der Veranstalter ist berechtigt, Aufnahmen der Veranstaltung anzufertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.
12. Sie können gerne alle von uns angefertigten Aufnahmen, in Form eines Fotokataloges, einsehen und ggf. eine Auswahl von Fotos bei uns erwerben. Der Katalog steht Ihnen für 14 Tage zur Verfügung und sollte nach Ablauf der Zeit entweder mit einer Fotobestellung oder ohne Fotobestellung an uns zurück gesendet werden. Sie könnten den Katalog auch gerne für 15,00 € erwerben. Haben Sie Interesse an Ihren persönlichen Fotokatalog?
Ja ( ) Nein ( )
13. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen einer beiderseitig unterzeichneten Vereinbarung. Sollten Regelungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.